AGB für Kurse der CCS Regionalgruppe Basel

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1. Vertragsabschluss

Die Kursanmeldung erfolgt elektronisch über die Website, www.ccs-rgbasel.ch, Rubrik „Kurse“.

Mit der Unterzeichnung resp. Absenden des elektronischen Anmeldeformulars und Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ankreuzen AGB im elektronischen Formular) ist der Vertrag auf Basis der Kursausschreibung rechtsgültig zustande gekommen.

Wird ein anderes Anmeldeverfahren (E-Mail, Brief) gewählt, so hat der/die Anmeldende explizit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Fehlt eine solche Angabe im Schreiben, wird der/die Anmeldende durch das Sekretariat entsprechend darüber informiert. Die Anmeldung ist erst nach schriftlicher Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.

Sobald die minimale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird die Anmeldung schriftlich bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer alle Details über den Kursort bzw. die Kurzeiten.

Zur Gewährleistung einer reibungslosen Planung, Organisation und Durchführung der Kurse müssen die Anmeldungen bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.

Bei Nicht-Erreichen der minimalen Teilnehmerzahl behält sich die RG Basel vor, den Kurs bis 2 Wochen vor Beginn entschädigungslos zu stornieren. Die angemeldeten Personen werden schriftlich bzw. via email durch das Kurssekretariat informiert.

2. Fälligkeit des Kursgeldes

Die Kurskosten werden vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die vor dem Kurs CCS Aktivmitglied einer Regionalgruppe werden, profitieren vom ermässigten Tarif.
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die während des Kurses CCS Aktivmitglied einer Regionalgruppe werden, wird der Differenzbetrag des Kursgeldes als Reduktion bei künftigen Kursen beim CCS Regionalgruppe Basel angerechnet. Der Differenzbetrag wird nicht ausbezahlt.

3. Umfang der Leistungen

In den Kursgebühren sind die Kosten für den Unterricht enthalten. Die Kursausschreibung kann zusätzliche Leistungen und Sachmittel (Bücher, Computer-Simulationssoftware, Verpflegung, Transport, etc.) ein- oder ausschliessen.
Einschreibe- und Prüfungsgebühren für Tests, die von amtlichen Stellen oder durch den CCS Schweiz durchgeführt werden, werden separat verrechnet, sofern diese nicht ausdrücklich in den Kursgebühren eingeschlossen sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursen sind verpflichtet, vor der Kursanmeldung zu prüfen, ob die persönlichen Mindestvoraussetzungen (Bspw. Gesundheitszustand, Englischkenntnisse, etc.) gegeben sind. Diese sind im Regelfall in der Kursausschreibung der RG Basel oder bei Schweizerischen Kursen (bspw. HSA) auf der Webpage des CCS Schweiz aufgeführt. Im Zweifelsfall ist das Kurssekretariat zu kontaktieren. Stellt sich nach der Kursanmeldung heraus, dass die Voraussetzungen für einen Kurs- oder Prüfungserfolg fehlen, ist trotzdem die Kursgebühr geschuldet bzw. wird eine bereits geleistete Zahlung nicht zurückerstattet.
Die RG Basel garantiert nicht für den Prüfungserfolg. Eine nicht bestandene Prüfung berechtigt nicht zu einer Gratis-Wiederholung des Kurses oder von Teilen davon.

4. Anpassungen des Kursprogramms

Der CCS Regionalgruppe Basel behält sich Änderungen im Kursprogramm und in der Kursorganisation vor. Die Kursteilneh­merinnen und -teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert.

Kann der Kurs nicht wie geplant durchgeführt werden (Beispiele: Nicht Verfügbarkeit des geplanten Referenten, Infra­strukturprobleme, etc.), wird die RG Basel einen qualitativ adäquaten Ersatz anbieten. Dies begründet kein Rücktrittsrecht seitens der angemeldeten Person.

Die dadurch entstehenden Zusatzaufwände für die RG Basel werden den Teilnehmenden nicht verrechnet.

Es besteht jedoch seitens der Teilnehmenden auch kein Schadensersatzanspruch, falls ihnen dadurch Zusatzaufwände entstehen (z.B. Anreisekosten für einen zusätzlich notwendigen Kursabend).

5. Haftung und Versicherung

Für alle von der CCS Regionalgruppe Basel organisierten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen.

Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich.

Für Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen kann die CCS Regionalgruppe Basel ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, bei erlittenem Schaden weder gegenüber der RG Basel, den Refe­renten noch den anderen Kursteilnehmerinnen oder -teilnehmern den Rechtsweg zu beschreiten, es sei, diese Klausel widerspreche zwingendem Schweizer Recht.

6. Vertragsdauer

Dieser Vertrag wird für einen bestimmten Kurs mit im Voraus festgelegter Dauer abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss des Kurses.
Bei einer Annullation des Kurses durch den Anmeldenden nach erfolgter Kursbestätigung (es gilt das Absendedatum des Kurssekretariats), bei Fernbleiben vom Unterricht (unabhängig von den Gründen) oder bei Kursabbruch durch die Kurs¬teil¬nehmerin resp. -teilnehmer bleibt das volle Kursgeld geschuldet und befreit nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

7. Vertragsänderungen und -ergänzungen

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB’s bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Diese können jederzeit vorgenommen werden.
Für den/die Kursteilnehmer/-in gelten immer die AGB’s zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung.

8. Goodwill

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand der RG Basel auf die Durchsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – umfänglich oder teilweise – verzichten. Die Kursteilnehmerin/Der Kursteilnehmer hat dem Vorstand, vertreten durch den Captain, einen entsprechenden, schriftlich formulierten Antrag einzureichen.
Der Vorstand entscheidet abschliessend und ohne Präjudiz für zukünftige, ähnlich oder gleich gelagerte Fälle. Der AntragssteIler wird schriftlich durch das Kurs-sekretariat über den Entscheid informiert.

9. Gerichtsstand

Beide Parteien verpflichten sich, im Streitfall eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei zu erreichen. Der Vorstand der RG Basel nominiert ein Mitglied aus seinen Reihen und stattet dieses mit einem verbindlichen Verhandlungsmandat aus.
Falls diese Gespräche innert nützlicher Zeit nicht zum Erfolg führen, kann der Rechtsweg beschritten werden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Basel.

Gültig ab 1. März 2015

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