Richtig Chartern

Tipps vom Fachmann: David Riner, Holiday Yachting

Der Referent hat 2015 die Firma Holiday Yachting von seinem Vorgänger Fritz Gasser erworben, der sie 1995 gegründet hatte. – Wenn man ein Schiff chartern will, so gibt es ganz bestimmte Punkte zu beachten:

  1. Planung und Vorbereitung
  2. Lesen des Kleingedruckten: Versicherung / Absicherung / Stolpersteine
  3. Chartern bei Agentur oder beim Vercharterer direkt?
  4. Häufigste Fehler

  1. Bei der Planung muss man sich Gedanken darüber machen, ob es ein Ferien-, Meilen- oder Flottilientörn sein soll. Im Weiteren ist die Zusammensetzung der Crew wichtig: Gibt es Kinder an Bord oder körperlich Binderte etc? Welcher Schiffstyp soll es ein? Monohull oder Catamaran. In welchem Gebiet soll der Törn stattfinden? Der Preis der Schiffes ist über die Agentur gleich teuer wie vor Ort. Ueberlegungen zu den Extras sind nötig: Roll- oder Lattengross, Dinghi mit oder ohne Aussenborder, Spi?

(Anmerkung: Katamarane sind teurer bei Hafengebühren (Grösse) und Dieselverbrauch (2 Motoren); Ferner ist das Segelfeeling schlechter;  aber sie sind besser punkto Komfort.)

  1. Das Kleingedruckte im Vertrag, bitte genau lesen! Zwar hat das Charterschiff immer eine Kaskoversicherung – aber mit einer Restkaution und mit gewissen Ausschlüssen. Beispiel: Der Diebstahl des Dinghis ist meist nicht versichert! – Das, was am häufigsten geschieht, ist oft nicht versichert:
  • Gummiartikel «erweiterte Haftung» bei Folgeschäden (Bsp.: Diesel im Meer bei Kollision)
  • Auslaufverbote ab einer gewissen Windstärke sind einzuhalten!
  • Auflaufen auf Grund, wenn Karte falsch dokumentiert – Vercharterer lehnt Haftung ab.
  • Uebergabemodalitäten: Folgen einer verspäteten Rückgabe kennen.
  • Gummiartikel bei «rücksichtslosem Verhalten»

Aus all dem Gesagten ergeben sich folgende Ratschläge, um keine finanziellen Ueberraschungen zu erleben:

  1. Abschluss einer Kautionsversicherung
  2. Abschluss einer Charterhaftpflichtversicherung

 

Charterhaftpflichtversicherung: Charterschiffe sind in der Regel durch den Eigentümer oder Vercharterer für Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert. Sollte aber die Yacht-Haftpflichtversicherung aufgrund von ungenügenden Deckungssummen oder nicht bezahlter Prämie ihre Leistung verweigern, riskiert der verantwortliche Skipper, haftbar gemacht zu werden.

Der subsidiäre Versicherungsschutz der Charter-Haftpflichtversicherung umfasst Schadenereignisse, bei denen durch den Gebrauch einer gecharterten Yacht und des Beibootes Dritten Schaden zugefügt wird. Versichert sind der Skipper und die Crew. Beschädigungen an fremden Schiffen, Hafenanlagen oder Personenschäden gehören zu den versicherten Ereignissen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden in der Regel nicht.

Nicht versichert sind Schäden an der gecharterten Yacht selbst.

 

Kautionsversicherung: Sollte die beim Vercharterer hinterlegte Kaution durch einen Kaskoschaden, wie z.B. Kollision, Mastbruch, Sinken oder Diebstahl des Beibootes samt Aussenbordmotor teilweise oder ganz einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz für diesen Betrag bis zu der vereinbarten Versicherungssumme, welche der hinterlegten Kaution entsprechen muss.

Die Prämien sind günstig, ein Selbstbehalt wird nicht abgezogen und die Versicherung kann bis einen Tag vor Törnbeginn ONLINE abgeschlossen werden.

 

  1. Eine Agentur hat folgende Vorteile gegenüber dem Chartern direkt beim Vercharterer:
  • Die Agentur hat eine Kundengeldabsicherung. Bei Konkurs der Vercharterers ist die getätigte Anzahlung nicht verloren.
  • Sie hat eine bessere Verhandlungsbasis bei Streitigkeiten. (Sprachprobleme!)
  • Sie kennt die «schwarzen Schafe» unter den Vercharterern aus Erfahrung.
  • Bei Konkurs einer Firma organisiert sie mit ihrem Netzwerk wenn immer möglich ein Ersatzschiff bei einem anderen Vercharterer.

 

  1. Die häufigsten Fehler / Beschädigungen, die passieren:
    – Mooringleine im Propeller
    – Einrollen der Genua unter Spannung, Seil zu kurz
    – Verbogene Reelingstützen
    – Schaden durch Ueberlast am Autopiloten
    – Steuerschaden durch Loslassen des Ruders beim Rückwärtsfahren
    – Plattformschaden wegen Fahren mit geöffneter Plattform
    – Dinghischäden: defekte Oesen durch Schleppen
    – Versagen der Bordbatterie
    – Fensterschäden durch Verfangen von Leinen an Luken
    – Rumpfschäden, weil die Gangway zwischen Schiff und Steg rutscht
    – verstopfte Toiletten durch Papier etc.
    – Grundberührung
    – Falten im Rollgross weil Einzug unter Last.

David Riner hat es verstanden, die Anwesenden zu sensibilisieren, im Chartergeschäft möglichst wenige Fehler zu begehen. Er hat wirklich alles Wichtige, worauf man achten muss, kompetent und professionell erklärt. Herzlichen Dank.

https://www.holiday-yachting.ch/

Hugo Buser

 

 

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